Allgemeine Geschäftsbedingungen Betreiber

§1 Allgemeine Regelungen

(1) Das Unternehmen PPA-CONNECT GmbH [Kuhnkestraße 6, 24118 Kiel] (nachfolgend „PPA-CONNECT“ oder „Plattformbetreiber“), vertreten durch die Gesellschafter, bietet Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, unsere Business-to-Business Vergleichs- und Vermittlungsplattform (nachfolgend „Plattform“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft zu nutzen.

(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen PPA-CONNECT und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die von PPA-CONNECT im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Nutzer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind Betreiber von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (nachfolgend „Betreiber“). Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von PPA-CONNECT schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. § 3 erkennt der Betreiber diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.

(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Betreiber von PPA-CONNECT schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Betreiber solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Betreiber im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

§2 Leistungen des Plattformbetreibers

(1) Die Plattform dient dem Vergleich und der Vermittlung von Power-Purchase-Agreements und Direktvermarktungsverträgen. Die Plattform richtet sich an Betreiber von Windenergie- und Photovoltaikanlagen und an Direktvermarkter. Die Plattform verfügt über ein integriertes, automatisiertes System zur Darstellung von Ausschreibungen der Betreiber wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung der Anlagen und Ausschreibungen.

(2) Der Plattformbetreiber bietet Betreibern u.a.

  • Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform nach Zulassung des Betreibers gem. § 3;
  • die Möglichkeit Windenergie- und Photovoltaikanlagen auf der Plattform eigenständig anzulegen;
  • die Möglichkeit Informationen zu den angelegten Windenergie- und Photovoltaikanlagen eigenständig hochzuladen;
  • eine Analyse der Datenqualität der vom Betreiber bereitgestellten Informationen auf Basis vom Plattformbetreiber festgelegter Kriterien;
  • die Möglichkeit für auf der Plattform angelegte Windenergie- und Photovoltaikanlagen Angebote für Direktvermarktungsverträge und Power-Purchase-Agreements anzufragen. Voraussetzung ist eine ausreichende Datenqualität der vom Betreiber bereitgestellten Informationen zu den Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Der Plattformbetreiber behält sich vor, die Anzahl der Direktvermarkter, bei denen ein Angebot angefragt werden kann, zu begrenzen.
  • die Möglichkeiten Angebote von Direktvermarktern für Direktvermarktungsverträge und Power-Purchase-Agreements zu vergleichen und auszuwählen;
  • Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach gesonderter Vereinbarung mit PPA-CONNECT.
  • 3 Zulassung und Zugang zur Plattform

(1) Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Zulassung durch PPA-CONNECT. Die Plattform steht nur Kaufleuten im Sinne des HGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verfügung, die entweder als Betreiber von Wind- oder Photovoltaikanlagen oder als Direktvermarkter tätig sind. Die Betreiber müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Direktvermarktung gem. § 10 b EEG 2021 erfüllen und ihre Wind- und Photovoltaikanlagen über eine installierte Leistung von mindestens 100 kW verfügen. Es werden nur Direktvermakter zugelassen, die eigenständig Strom aus Wind- und Photovoltaikanlagen in Deutschland am Spot- und Intraday-Markt handeln und einen Bilanz- oder Unterbilanzkreis gem. § 20 Ziffer 3 EEG 2021 betreiben. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung der Plattform besteht nicht.

(2) Der Betreiber hat im Zulassungsantrag seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen sowie anzugeben, dass er auf der Plattform als Betreiber auftreten möchte. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail. Durch die Zulassung kommt ein unentgeltlicher Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen PPA-CONNECT und dem Betreiber nach diesen Nutzungsbedingungen zustande.

(3) PPA-CONNECT erhält für die Vermittlung vom Direktvermarkter ein Entgelt und wird insofern auch für den Direktvermarkter tätig. Der Betreiber ist damit ausdrücklich einverstanden.

(4) Über das in der Zulassungsbestätigung übermittelte Login hat der Betreiber die Möglichkeit, den Mitarbeitern in seinem Unternehmen eine eigene Zugangsberechtigung einzuräumen.

(5) Der Betreiber steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gem. Abs. 2, gegenüber PPA-CONNECT und Direktvermarktern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, PPA-CONNECT alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

(6) PPA-CONNECT ist berechtigt, einem Betreiber die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zur Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Betreiber kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(7) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Betreiber verwendet werden. Der Betreiber ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten sowie vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Betreiber PPA-CONNECT hierüber unverzüglich informieren. Sobald PPA-CONNECT von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird PPA-CONNECT den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. PPA-CONNECT behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Betreibers zu ändern; in einem solchen Fall wird PPA-CONNECT den Betreiber hierüber unverzüglich informieren.

(8) Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Betreibers sind dem Betreiber grundsätzlich zuzurechnen. Die Betreiber sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto des Betreibers abgegebene Erklärungen haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.

§4 Vermittlung von Verträgen auf der Plattform

(1) Die Vermittlung von Verträgen erfolgt in Anlehnung an das Reverse-Auction Verfahren. Betreiber haben die Möglichkeit, Ausschreibungen zu eröffnen und dazu nach individuellen Kriterien ausgewählte Direktvermarkter einzuladen, verbindliche Angebote abzugeben. Die Ausschreibungen werden zunächst durch PPA-CONNECT hinsichtlich ihrer Plausibilität geprüft und zur Veröffentlichung freigegeben. Ausschreibungen können nur von Betreibern eröffnet werden und beinhalten kein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB, sondern stellen nur eine Aufforderung zu Abgabe von Angeboten („invitatio ad offerendum“) dar. Betreibern ist es auf keinen Fall erlaubt, an einer von ihnen eröffneten Ausschreibung als Direktvermarkter teilzunehmen. Ebenso wenig dürfen Betreiber durch in ihrem Auftrag handelnde Dritte an einer von ihnen eröffneten Ausschreibung als Direktvermarkter teilnehmen.

(2) Direktvermarkter haben die Möglichkeit, nach individuellen Kriterien Betreiber auszuwählen und für deren Ausschreibungen verbindliche Angebote abzugeben. Die Angebote eines Direktvermarkters sind bindende Erklärungen zum Abschluss des vom Betreiber ausgeschriebenen Vertrages. Der Direktvermarkter ist für die von ihm angegebene Bindefrist an sein Angebot gebunden. In begründeten Fällen kann der Direktvermarkter sein Angebot widerrufen (z.B. bei Bereitstellung falscher Informationen durch den Betreiber oder wenn der Betreiber die Compliance-Vorgaben des Direktvermarkters nicht erfüllt). Direktvermarkter haben keinen Anspruch darauf, zur Teilnahme an Ausschreibungen eingeladen zu werden. PPA-CONNECT bietet den Betreibern keine Gewähr, dass Direktvermarkter Angebote für die Ausschreibungen abgeben.

(3) PPA-CONNECT stellt den Betreibern für Ihre Ausschreibungen jeweils eine Übersicht mit abgegeben Angeboten zusammen. Ein Betreiber ist frei in der Wahl, ob und welches der eingegangenen Angebote er auswählen möchte. Wenn der Betreiber ein Angebot über die Plattform auswählt, werden seine Kontaktdaten an den ausgewählten Direktvermarkter übermittelt. PPA-CONNECT erhält für die Vermittlung vom Direktvermarkter ein Entgelt und wird insofern auch für den Direktvermarkter tätig. Der Betreiber ist damit ausdrücklich einverstanden. Sofern der Direktvermarkter und der Betreiber keine abweichende Vereinbarung treffen, kommt ein Vertrag nach den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben außerhalb der Plattform zustande, indem der Betreiber das Angebot gegenüber dem Direktvermarkter annimmt.

(4) Für alle Transaktionen auf der Plattform gilt ausschließlich die auf der Plattform maßgebliche Systemuhrzeit. Nur innerhalb der vom Betreiber vorgegebenen Angebotsfrist können Gebote abgegeben werden.

(5) PPA-CONNECT behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Betreiber geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. PPA-CONNECT wird die Betreiber über die Änderungen entsprechend informieren.

§5 Abwicklung der auf der Plattform vermittelten Verträge

(1) Die Abwicklung von auf der Plattform vermittelten Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Betreiber und Direktvermarkter. PPA-CONNECT übernimmt für die auf der Plattform vermittelten Verträge weder eine Garantie für deren Erfüllung noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel. PPA-CONNECT trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der vermittelten Verträge zu sorgen.

(2) PPA-CONNECT kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Direktvermarkter übernehmen. Bei Zweifeln sind die Betreiber gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des Direktvermarkters zu informieren.

§6 Pflichten der Betreiber

(1) Die Eröffnung von Ausschreibungen darf nicht erfolgen, wenn

(a) die Angaben so unvollständig sind, dass sich Gegenstand und Preis nicht bestimmen lassen;

(b) die Eröffnung oder Durchführung der Ausschreibung nach der jeweils für den intendierten Vertrag maßgeblichen Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Es darf im Rahmen der Ausschreibung nicht gegen die Rechte Dritter verstoßen werden; gleiches gilt für pornographische oder jugendgefährdende Artikel, Waffen, Drogen, Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen und Parteien, lebende Tiere, etc. PPA-CONNECT ist berechtigt, eine solche Ausschreibung unverzüglich von der Plattform zu entfernen.

(2) Mit der Zulassung gem. § 3 übernimmt der Betreiber gegenüber PPA-CONNECT und allen anderen Direktvermarktern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Betreiber eingehalten werden und stellt PPA-CONNECT von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei.

(3) Mit Eröffnung der Ausschreibung übernimmt der Betreiber gegenüber PPA-CONNECT und den Direktvermarktern die Gewähr, dass die von ihm für die Ausschreibung übertragenden Daten, richtig und mit aktuellem Stand auf der Plattform eingetragen wurden. Das betrifft insbesondere die technischen Daten zu seiner Anlage sowie deren historischen Produktionsdaten.

(4) Die von den Direktvermarktern gemachten und in der Angebotsübersicht bereitgestellten Informationen sind vertraulich und dürfen von dem Betreiber nicht mit unberechtigten Dritten geteilt werden.

§7 Haftung des Plattformbetreibers

(1) PPA-CONNECT haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflicht gilt die Bereitstellung der Plattform gem. § 2 (1). Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen PPA-CONNECT bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

(2) Für von PPA-CONNECT nicht verschuldete Störungen innerhalb des Telekommunikationsnetzes übernimmt PPA-CONNECT keine Haftung.

(3) Für den Verlust von Daten haftet PPA-CONNECT nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Betreibers nicht vermeidbar gewesen wäre.

(4) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von PPA-CONNECT auf der Plattform erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Betreiber verursacht worden sind.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von PPA-CONNECT.

(6) Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc Dritter, zB durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet PPA-CONNECT weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet PPA-CONNECT nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.

(7) Die Gewährleistung für die unentgeltlich von PPA-CONNECT erbrachten Leistungen ist entsprechend der Vorgaben gem. §§ 523, 524 BGB beschränkt.

§8 Fremde Inhalte

(1) Den Betreibern ist es untersagt, Inhalte (zB durch Links oder Frames) auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.

(2) PPA-CONNECT macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Betreiber garantiert dem Plattformbetreiber und den übrigen Betreibern und Direktvermarktern, dass die von ihm eingebrachten Inhalte der Ausschreibungen keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.

(3) PPA-CONNECT behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

(4) Der Betreiber wird PPA-CONNECT von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen PPA-CONNECT wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Betreiber eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Betreiber diese zu vertreten hat. Der Betreiber übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von PPA-CONNECT einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

§9 Sonstige Pflichten des Betreibers

(1) Der Betreiber ist verpflichtet,

(a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;

(b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen PPA-CONNECT umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit der Plattform von PPA-CONNECT zu beeinträchtigen;

(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf die Plattform mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Betreiber erforderlich ist;

(d) Geschäfte auf der Plattform ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen

(2) Der Betreiber verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über die Plattform übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Trojanischen Pferden oder sonstiger Malware behaftet sind. Der Betreiber verpflichtet sich, PPA-CONNECT alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus PPA-CONNECT von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Betreiber gegen PPA-CONNECT geltend machen.

§10 Datenverarbeitung und Geheimnisschutz

(1) Die Server von PPA-CONNECT sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Betreiber ist jedoch bekannt, dass die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung der Plattform übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

(2) Der Betreiber ist damit einverstanden, dass PPA-CONNECT Informationen und nicht personenbezogene Daten über den Verlauf von Ausschreibungen sowie das Verhalten von Betreibern bei der Durchführung ausschließlich in anonymisierter Form, zB für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.

(3) PPA-CONNECT ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Betreiber erhaltenen nicht personenbezogenen Daten zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Betreiber darin ein, dass PPA-CONNECT:

(a) die vom Betreiber im Rahmen des Zulassungsantrags gemachten Angaben zu Unternehmensdaten und Rechnungsdaten sowie entsprechende vom Betreiber mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet;

(b) die vom Betreiber im Zusammenhang mit der von ihm gewünschten Firmenpräsentation selbstständig auf der Plattform eingepflegten Daten speichert und im öffentlichen und geschlossenen Bereich der Plattform zum Abruf bereithält;

(c) im Falle einer Auswahl eines Angebots durch den Betreiber die Kontaktdaten des Betreibers an den Direktvermarkter übermittelt und umgekehrt.

(4) PPA-CONNECT wird im Übrigen alle den Betreiber betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. PPA-CONNECT behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn PPA-CONNECT aufgrund gesetzlicher, richterlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Betreibers offenlegen muss.

(5) Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung von PPA-CONNECT unter [Datenschutz] verwiesen. PPA-CONNECT verarbeitet personenbezogene Daten auf der Plattform in eigener Verantwortlichkeit.

(6) Geschäftsgeheimnisse des Betreibers iSv § 2 Nr. 1 GeschGehG darf PPA-CONNECT im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gem. den Bestimmungen der §§ 3-5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.

§11 Abtretung und Aufrechnung

(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Betreibers aus dem Vertrag mit PPA-CONNECT auf Dritte ist ausgeschlossen.

(2) Zur Aufrechnung gegenüber PPA-CONNECT ist der Betreiber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

§12 Vertragsdauer

(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch PPA-CONNECT gem. § 3.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für PPA-CONNECT insbesondere:

(a) der Verstoß des Betreibers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;

(b) die deliktische Handlung des Betreibers oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug;

(c) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von PPA-CONNECT liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Kiel. PPA-CONNECT ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Betreibers zu klagen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Direktvermarkter

§1 Allgemeine Regelungen

(1) Das Unternehmen PPA-CONNECT GmbH, Kuhnkestraße 6, 24118 Kiel, Geschäftsführer: Hardy Kallsen und Jannik Dresselhaus, HRB 24475, Registergericht: Amtsgericht Kiel (nachfolgend „PPA-CONNECT“ oder „Plattformbetreiber“), bietet Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, seine Business-to-Business Vergleichs- und Vermittlungsplattform (nachfolgend „Plattform“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft zu nutzen.

(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen PPA-CONNECT und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die von PPA-CONNECT im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Nutzer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind Direktvermarkter, die einen Bilanz- oder Unterbilanzkreises gem. § 20 Ziffer 3 EEG 2021 führen (im Folgenden „Direktvermarkter“). Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von PPA-CONNECT schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. § 3 erkennt der Direktvermarkter diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.

(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Direktvermarkter von PPA-CONNECT schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Direktvermarkter solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Direktvermarkter im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

§2 Leistungen des Plattformbetreibers

(1) Die Plattform dient dem Vergleich und der Vermittlung von Power-Purchase-Agreements und Direktvermarktungsverträgen. Die Plattform richtet sich an Betreiber von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (im Folgenden „Betreiber“) und an Direktvermarkter. Die Plattform verfügt über ein integriertes, automatisiertes System zur Darstellung von Ausschreibungen der Betreiber wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung der Anlagen und Ausschreibungen.

(2) Der Plattformbetreiber bietet Direktvermarktern u.a.

  • die Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform nach Zulassung des Direktvermarkters gem. § 3;
  • die Möglichkeit, Anfragen für Direktvermarktungsverträge und Power-Purchase-Agreements von Betreibern zu empfangen;
  • die Möglichkeit, Informationen zu den angefragten Windenergie- und Photovoltaikanlagen zum Zweck der Angebotsabgabe über die Plattform herunterzuladen;
  • die Möglichkeit, Angebote für angefragte Windenergie- und Photovoltaikanlagen über ein Formular einzutragen und an den Betreiber der Anlage zu übermitteln;
  • die Möglichkeit, bei Abgabe eines Angebotes Musterverträge für Direktvermarktungsverträge und Power-Purchase-Agreements hochzuladen und an den Betreiber der Anlage zu übermitteln;
  • die Möglichkeit, bei teilgenommenen Ausschreibungen eine anonymisierte Auswertung der insgesamt abgegebenen Angebote abzurufen (Voraussetzung §7 (1);
  • Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach gesonderter Vereinbarung mit PPA-CONNECT.

(3) PPA-CONNECT stellt Betreibern den Zugang zur und die Nutzung der Plattform zum Teil kostenlos zur Verfügung und wird insofern auch für diese tätig. Der Direktvermarkter ist damit ausdrücklich einverstanden.

§3 Zulassung und Zugang zur Plattform

(1) Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Zulassung durch PPA-CONNECT. Die Plattform steht nur Kaufleuten im Sinne des HGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verfügung, die entweder als Betreiber von Wind- oder Photovoltaikanlagen oder als Direktvermarkter tätig sind. Die Betreiber müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Direktvermarktung gem. § 10 b EEG 2021 erfüllen und ihre Wind- und Photovoltaikanlagen müssen über eine installierte Leistung von mindestens 1 MW verfügen. Es werden nur Direktvermarkter zugelassen, die eigenständig Strom aus Wind- und Photovoltaikanlagen in Deutschland am Spot- und Intraday-Markt handeln und einen Bilanz- oder Unterbilanzkreis gem. § 20 Ziffer 3 EEG 2021 betreiben. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung der Plattform besteht nicht.

(2) Der Direktvermarkter hat im Zulassungsantrag seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen sowie anzugeben, dass er auf der Plattform als Direktvermarkter auftreten möchte. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail. Durch die Zulassung kommt ein Vertrag auf unbestimmte Zeit zwischen PPA-CONNECT und dem Direktvermarkter nach diesen Nutzungsbedingungen zustande.

(3) Über das in der Zulassungsbestätigung übermittelte Master-Login hat der Direktvermarkter die Möglichkeit, fünf Mitarbeitern in seinem Unternehmen eine eigene Zugangsberechtigung einzuräumen und nach seinen Wünschen zu konfigurieren, um diesen eine optimale Arbeit auf dem Marktplatz zu ermöglichen.

(4) Der Direktvermarkter steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gem. Abs. 2, gegenüber PPA-CONNECT und Betreibern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, PPA-CONNECT alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

(5) PPA-CONNECT ist berechtigt, einem Direktvermarkter die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zur Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Direktvermarkter kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(6) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Direktvermarkter verwendet werden. Der Direktvermarkter ist verpflichtet, die Logindaten geheim zu halten sowie vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Direktvermarkter PPA-CONNECT hierüber unverzüglich informieren. Sobald PPA-CONNECT von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird PPA-CONNECT den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. PPA-CONNECT behält sich das Recht vor, die Logindaten eines Direktvermarkters zu ändern; in einem solchen Fall wird PPA-CONNECT den Direktvermarkter hierüber unverzüglich informieren.

(7) Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Direktvermarkters sind dem Direktvermarkter grundsätzlich zuzurechnen. Die Direktvermarkter sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto des Direktvermarkters abgegebene Erklärungen haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.

§4 Vermittlung von Verträgen auf der Plattform

(1) Die Vermittlung von Verträgen erfolgt in Anlehnung an das Reverse-Auction Verfahren. Betreiber haben die Möglichkeit, Ausschreibungen zu eröffnen und dazu nach individuellen Kriterien ausgewählte Direktvermarkter einzuladen, verbindliche Angebote abzugeben. Ausschreibungen können nur von Betreibern eröffnet werden und beinhalten kein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB, sondern stellen nur eine Aufforderung zu Abgabe von Angeboten („invitatio ad offerendum“) dar. Betreibern ist es auf keinen Fall erlaubt, an einer von ihnen eröffneten Ausschreibung als Direktvermarkter teilzunehmen. Ebenso wenig dürfen Betreiber durch in ihrem Auftrag handelnde Dritte an einer von ihnen eröffneten Ausschreibung als Direktvermarkter teilnehmen.

(2) Direktvermarkter haben die Möglichkeit, nach individuellen Kriterien Betreiber auszuwählen und für deren Ausschreibungen verbindliche Angebote abzugeben. Die Angebote eines Direktvermarkters sind unwiderrufliche Erklärungen zum Abschluss des vom Betreiber ausgeschriebenen Vertrages. Die Annahmefrist der Angebote endet gem. §§ 147 Abs. 2, 148 BGB jeweils frühestens sieben Tage nach dem Ablauf der Ausschreibung des Betreibers. Der Direktvermarkter ist für die Dauer dieser Frist an sein Angebot gebunden. Direktvermarkter haben keinen Anspruch darauf, zur Teilnahme an Ausschreibungen eingeladen zu werden.

(3) PPA-CONNECT stellt den Betreibern für Ihre Ausschreibungen jeweils eine Übersicht mit abgegeben Angeboten zusammen. Ein Betreiber ist frei in der Wahl, ob und welches der eingegangenen Angebote er auswählen möchte. Wenn der Betreiber ein Angebot über die Plattform auswählt, werden seine Kontaktdaten an den ausgewählten Direktvermarkter übermittelt. PPA-CONNECT erhält für die Vermittlung vom Direktvermarkter ein Entgelt gem. § 7. Sofern der Direktvermarkter und der Betreiber keine abweichende Vereinbarung treffen, kommt ein Vertrag nach den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben außerhalb der Plattform zustande, indem der Betreiber das Angebot gegenüber dem Direktvermarkter annimmt.

(4) Für alle Transaktionen auf der Plattform gilt ausschließlich die auf der Plattform maßgebliche Systemuhrzeit. Nur innerhalb der vom Betreiber vorgegebenen Angebotsfrist können Angebote abgegeben werden.

(5) PPA-CONNECT behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Direktvermarkter geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. PPA-CONNECT wird die Direktvermarkter über die Änderungen entsprechend informieren.

§5 Abwicklung der auf der Plattform vermittelten Verträge

(1) Die Abwicklung von auf der Plattform vermittelten Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Betreiber und Direktvermarkter. PPA-CONNECT übernimmt für die auf der Plattform vermittelten Verträge weder eine Garantie für deren Erfüllung noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel. PPA-CONNECT trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der vermittelten Verträge zu sorgen.

(2) PPA-CONNECT kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Betreiber übernehmen.

(3) Der Direktvermarkter ist verpflichtet, den Betreiber nach der Angebotsannahme innerhalb von fünf Werktagen zwecks Vertragsschließung zu kontaktieren.

§6 Pflichten der Direktvermarkter

(1) Mit der Zulassung gem. § 3 übernimmt der Direktvermarkter gegenüber PPA-CONNECT und den Betreibern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Direktvermarkter eingehalten werden und stellt PPA-CONNECT von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei.

(2) Mit Abgabe eines Angebotes übernimmt der Direktvermarkter gegenüber PPA-CONNECT und dem Betreiber die Gewähr, dass die von ihm in dem Angebot eingetragenen Daten richtig sind.

(3) Der Direktvermarkter verpflichtet sich, die vom Plattformbetreiber bereitgestellten Informationen zu den Wind- und Photovoltaikanlagen (s.§ 2 Abs. 2 c) ausschließlich für die Kalkulation und Abgabe eines Angebotes über die Plattform zu verwenden. Die Verwendung der erhaltenen Informationen für andere Zwecke und die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Mit dem Ende einer Ausschreibung müssen die dafür bereitgestellten Informationen vollständig gelöscht werden, es sei denn, der Betreiber hat das Angebot des Direktvermarkters angenommen und es kommt zu einem Vertragsschluss mit dem Betreiber kommt.

§7 Vergütung

(1) PPA-CONNECT erhält für die Vermittlung der konkreten Möglichkeit zum Abschluss des Vertrags mit dem ausgewählten Betreiber vom Direktvermarkter ein Entgelt.

(2) Das vom Direktvermarkter zu zahlende Entgelt wird mit dem Erhalt der Rechnung fällig und ist der aktuellen Preisübersicht zu entnehmen. Sofern mit PPA-CONNECT nicht abweichend vereinbart, ist der Betrag auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

(3) Sofern ausnahmsweise kein Vertrag infolge der Vermittlung durch PPA-CONNECT zustande gekommen ist, haben der Betreiber und der Direktvermarkter die konkreten Umstände unverzüglich gegenüber PPA-CONNECT substantiiert darzulegen.

§8 Haftung des Plattformbetreibers

(1) PPA-CONNECT haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflicht gilt die Bereitstellung der Plattform gem. § 2 (1). Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen PPA-CONNECT bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

(2) Für von PPA-CONNECT nicht verschuldete Störungen innerhalb des Telekommunikationsnetzes übernimmt PPA-CONNECT keine Haftung.

(3) Für den Verlust von Daten haftet PPA-CONNECT nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Direktvermarkters nicht vermeidbar gewesen wäre.

(4) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von PPA-CONNECT auf der Plattform erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Direktvermarkter verursacht worden sind.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von PPA-CONNECT.

(6) Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet PPA-CONNECT weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet PPA-CONNECT nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.

(7) PPA-CONNECT haftet nicht für die Richtigkeit, der durch Betreiber oder Direktvermarkter auf der Plattform veröffentlichte Daten und sonstigen Angaben.

§9 Fremde Inhalte

(1) Dem Direktvermarkter ist es untersagt, Inhalte (z.B. durch Links oder Frames) auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.

(2) PPA-CONNECT macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Direktvermarkter garantiert dem Plattformbetreiber und den übrigen Direktvermarktern und Betreibern, dass die von ihm eingebrachten Inhalte der Ausschreibungen keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.

(3) PPA-CONNECT behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

(4) Der Direktvermarkter wird PPA-CONNECT von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen PPA-CONNECT wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Direktvermarkter eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Direktvermarkter diese zu vertreten hat. Der Direktvermarkter übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von PPA-CONNECT einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

§10 Sonstige Pflichten des Direktvermarkters

(1) Der Direktvermarkter ist verpflichtet,

(a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins;

(b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen PPA-CONNECT umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit der Plattform von PPA-CONNECT zu beeinträchtigen;

(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf die Plattform mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Direktvermarkter erforderlich ist;

(d) Geschäfte auf der Plattform ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen

(2) Der Direktvermarkter verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über die Plattform übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Trojanischen Pferden oder sonstiger Malware behaftet sind. Der Direktvermarkter verpflichtet sich, PPA-CONNECT alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus PPA-CONNECT von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Betreiber gegen PPA-CONNECT geltend machen.

§11 Datenverarbeitung und Geheimnisschutz

(1) Die vom Direktvermarkter eingestellten Angebote und hochgeladenen Musterverträge werden von PPA-CONNECT an die entsprechenden Betreiber weitergeleitet. Die Betreiber sind dazu verpflichtet, die weitergeleiteten Informationen nur intern zu verwenden und nicht mit Dritten zu teilen.

(2) Der Direktvermarkter ist damit einverstanden, dass PPA-CONNECT Informationen und nicht personenbezogene Daten über den Verlauf von Ausschreibungen in anonymisierter Form, z.B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.

(3) PPA-CONNECT ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Direktvermarkter erhaltenen nicht personenbezogenen Daten zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Direktvermarkter darin ein, dass PPA-CONNECT:

(a) die vom Direktvermarkter im Rahmen des Zulassungsantrags gemachten Angaben zu Unternehmensdaten und Rechnungsdaten sowie entsprechende vom Direktvermarkter mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet;

(b) die vom Direktvermarkter im Zusammenhang mit der von ihm gewünschten Firmenpräsentation selbstständig auf der Plattform eingepflegten Daten speichert und im öffentlichen und geschlossenen Bereich der Plattform zum Abruf bereithält;

(c) im Falle einer Auswahl eines Angebots durch den Betreiber die Kontaktdaten des Direktvermarkters an den Betreiber übermittelt und umgekehrt.

(4) PPA-CONNECT wird im Übrigen alle den Direktvermarkter betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. PPA-CONNECT behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn PPA-CONNECT aufgrund gesetzlicher, richterlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Direktvermarkters offenlegen muss.

(5) Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung von PPA-CONNECT unter [Link] verwiesen. PPA-CONNECT verarbeitet personenbezogene Daten auf der Plattform in eigener Verantwortlichkeit.

(6) Geschäftsgeheimnisse des Direktvermarkters i.S.v. § 2 Nr. 1 GeschGehG darf PPA-CONNECT im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gem. den Bestimmungen der §§ 3-5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.

(7) Die Server von PPA-CONNECT sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Direktvermarkter ist jedoch bekannt, dass die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung der Plattform übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

§12 Abtretung und Aufrechnung

(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Direktvermarkters aus dem Vertrag mit PPA-CONNECT auf Dritte ist ausgeschlossen.

(2) Zur Aufrechnung gegenüber PPA-CONNECT ist der Direktvermarkter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

§13 Vertragsdauer

(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch PPA-CONNECT gem. § 3.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für PPA-CONNECT insbesondere:

(a) der Verstoß des Direktvermarkters gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;

(b) die deliktische Handlung des Direktvermarkters oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug;

(c) der Verzug des Direktvermarkters mit der Zahlungspflicht gemäß der vom Nutzer gem. § 7 zu leistenden Zahlung um mehr als sechs Wochen.

(d) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von PPA-CONNECT liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform.

§14 Schlussbestimmung

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Kiel. PPA-CONNECT ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Direktvermarkters zu klagen.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Direktvermarkters finden für diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(3) Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden oder in Textform per E-Mail erfolgen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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